ab dem 8. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen
Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag.
Bei Einzahlungen von mehr als 10.000 Euro müssen wir Sie daher bitten, einen
geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen. Alle weiteren Informationen erhalten Sie von unseren Kolleg*innen in unseren Geschäftsstellen.