Benachrichtigung über Währungsumrechnungen bei Kartenzahlungen im EWR

Transparenzregeln beim Einsatz Ihrer girocard oder Debit-/Kreditkarte

Beim Einsatz Ihrer girocard oder Ihrer Debit- oder Kreditkarte von Mastercard oder Visa innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gelten neue Transparenzregeln. Diese betreffen Auszahlungen am Geldautomaten sowie Kartenzahlungen in einem Land des EWR mit einer vom Euro abweichenden EWR-Währung.

Sie haben die Möglichkeit, Informationen zu einem ggf. anfallenden Währungsumrechnungsentgelt elektronisch zu erhalten. Diese Informationen versenden wir separat für jede zu Ihrem Zahlungskonto ausgestellte Karte.

Bitte beachten Sie:

Ab dem 19. April 2021 gelten ergänzende gesetzliche Vorgaben der Europäischen Union bei
Fremdwährungsumrechnungen mittels Kartenzahlungen in Europa. Das betrifft Sie dann, wenn Sie zum Beispiel Ihre girocard (Debitkarte) oder Ihrer Kreditkarte im europäischen Ausland (Europäischer Wirtschaftsraum/EWR) nutzen.


Sofern Sie mit Ihrer girocard (Debitkarte) oder Ihrer Kreditkarte in einer anderen EWR-Währung (z.B. Dänische Krone, Polnischer Zloty) bezahlen oder Bargeld abheben, können Sie sich im Nachgang über Fremdwährungsumrechnungen bei Kartenzahlungen in Europa von uns mittels E-Mail oder SMS informieren lassen.


Möglichkeiten der Beauftragung:

  • Legen Sie in Ihrem Online-Banking unter „Service“ eine entsprechende „Benachrichtigung“ an.
  • Laden Sie das Kundenauftragsformular herunter und senden Sie es ausgefüllt und unterzeichnet an service@volksbank-rhein-ruhr.de.
  • Bei Bedarf wenden Sie sich gerne direkt an unsere Mitarbeiter*innen in der Filiale, um uns entsprechend zu beauftragen.