Unsere Dienstleister- und Lieferantenrichtlinie zur Nachhaltigkeit
§1 Nachhaltigkeits-Bekenntnis der Volksbank Rhein-Ruhr eG
Wir verstehen unter Nachhaltigkeit die Bewahrung unserer natürlichen Lebensgrundlagen, die Siche-rung sozialer Gerechtigkeit und eine auf unseren Werten Menschlichkeit, Vertrauen, Wertschätzung, Transparenz und Mut basierende Unternehmensführung (ESG-Ansatz).
Unser Handeln richten wir konsequent an den genossenschaftlichen Grundwerten der Selbsthilfe, Selbstverwaltung und Selbstverantwortung aus.
Wir sind uns bewusst, dass Nachhaltigkeit ein wichtiger Bestandteil unserer genossenschaftlichen DNA ist und stellen uns dieser historischen Verantwortung.
Wir gestalten unseren eigenen Geschäftsbetrieb – unter Beachtung der Wirtschaftlichkeit - so nachhal-tig, dass unser Engagement glaubwürdig für unsere Mitglieder und andere Genossenschaftsbanken ist.
Wir unterstützen unsere Mitglieder bei deren nachhaltiger Transformation.
Wir legen unseren Fokus auf unsere Region und die Beziehungen zu unseren Mitgliedern.
Wir binden alle Mitarbeitenden in unsere Aktivitäten ein.
§2 Gegenstand der Vereinbarung
- Die Ziele der Agenda 2030 und des Pariser Klimaabkommens bilden den Rahmen für eine nachhaltige Beschaffungsstrategie. Zur Verankerung dieser Nachhaltigkeitskriterien in den Geschäftsprozessen, über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg, wird die vorliegende Vereinbarung geschlossen.
- Die Volksbank Rhein-Ruhr betrachtet diese Nachhaltigkeitskriterien als wesentlich für die jeweilige Geschäftsbeziehung.
- Prinzip der Regionalität:
Bei dem Bezug von Dienstleistungen und Waren wird soweit möglich auf Mitglieder und Kundender Bank zurückgegriffen. - Bei Verstoß gegen die Nachhaltigkeitskriterien wird die Volksbank Rhein-Ruhr mit dem Geschäftspartner einen konkreten Maßnahmenplan vereinbaren. Dieser enthält auch ein Eskalationsschema, das im Extremfall bis zur Kündigung der Geschäftsbeziehung reichen kann. Die Volksbank Rhein-Ruhr erwartet, dass der Auftragnehmer auch für die Einhaltung der Nachhaltigkeitskriterien durch seine Geschäftspartner und Subunternehmer Sorge trägt.
§3 Nachhaltigkeitserklärung
- Die Volksbank Rhein-Ruhr bekennt sich zu ihrer wirtschaftlichen, ökologischen und gesellschaftlichen Verantwortung. Vor diesem Hintergrund werden bei der Bewertung des Angebotesund bei der zukünftigen Abwicklung jederzeit die Prinzipien der Nachhaltigkeit einbezogen.
- Die Volksbank Rhein-Ruhr strebt eine faire und partnerschaftliche Geschäftsbeziehung mit ihren Auftragnehmern an und übernimmt Verantwortung gegenüber den Geschäftspartnern, derUmwelt und der Gesellschaft. Die Volksbank Rhein-Ruhr erwartet von ihren Geschäftspartnerndaher einen auf dauerhaftes und nachhaltiges Handeln ausgerichteten Geschäftsbetrieb.
- Die im Folgenden aufgeführten „Basiskriterien“ stellen Mindestanforderungen in diesem Zusammenhang dar. Die Anforderungen orientieren sich u. a. an den Prinzipien des UN Global Compactaus den Bereichen Menschenrechte, Arbeitsnormen, Umweltschutz und Korruptionsbekämp-fung sowie den einschlägigen Konventionen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Dieim Folgenden aufgeführten Erwartungen stellen Mindestanforderungen in diesem Zusammen-hang dar und erheben somit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Umsetzung der „Zusätzlichen Kriterien“ wird bei der Auftragsvergabe positiv berücksichtigt.
§4 Nachhaltigkeitskriterien
I. Nachhaltigkeitsmanagement
Basiskriterien
Der Auftragnehmer
- analysiert seine negativen Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsziele der VereintenNationen und leitet für die wichtigsten Aspekte angemessene Ziele und Maßnahmen ab.
- implementiert einen Prozess, der die Erreichung von Zielen und Umsetzung vonMaßnahmen überwacht.
- tritt aktiv in den Austausch mit seinen wesentlichen Stakeholdern und berücksichtigt deren Sichtweisen in der Ausgestaltung des Nachhaltigkeitsmanagements.
Zusätzliche Kriterien
Der Auftragnehmer
- implementiert eine umfassende Nachhaltigkeitsstrategie, die alle wesentlichenNachhaltigkeitsthemen adressiert. Negative Auswirkungen werden minimiert bzw.vermieden und positive ausgeweitet.
- kommuniziert seine Ziele und Maßnahmen im Rahmen der Nachhaltigkeitsstrategieintern und extern, zum Beispiel auf der Webseite, in Form einer Broschüre oder eines Nachhaltigkeitsberichts.
II.Umwelt
Basiskriterien
Der Auftragnehmer
- stellt sicher, dass alle lokalen und nationalen rechtlichen Anforderungen im Hinblickauf den Umweltschutz erfüllt werden.
- minimiert in für seiner Branche angemessenem Umfang seine direkten und indirektenUmweltbelastungen und verbessert seine Umweltschutzmaßnahmen kontinuierlich.(Energie- und Ressourcenverbräuche, Landnutzung, Abfälle und Abwasser sowieEmissionen in Luft, Wasser und Boden).
Zusätzliche Kriterien
Der Auftragnehmer
- minimiert seine direkten und indirekten Umweltbelastungen weit über das branchenübliche Maß hinaus und hat sich ambitionierte Ziele gesteckt.
- erstellt Klimabilanzen auf Unternehmens- und / oder Produktebene und implementiert Maßnahmen zur Verbesserung der CO2-Bilanzen.
- stellt sein Unternehmen und seine Produkte perspektivisch klimaneutral.
- nutzt erneuerbare Energien, nachhaltige Rohstoffe und Produkte.
- fördert aktiv den Erhalt der biologischen Vielfalt.
III.Soziale Verantwortung
Basiskriterien
1.Anerkennung und Einhaltung der Menschenrechte sowie Nicht-Diskriminierung
Der Auftragnehmer
- erkennt die UN Erklärung der Menschenrechte (AEMR)(https://www.un.org/Depts/german/menschenrechte/aemr.pdf) und die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) (https:/www.echr.coe.int/documents/con-vention_deu.pdf) und hält sie ein.
- bekennt sich zu den UN-Global Compact (https://www.globalcompact.de/)
- stellt sicher, dass alle Mitarbeitenden ein Mindestalter gemäß der InternationalenArbeitsorganisation (ILO) Konvention 138 haben.(https://www.ilo.org/wcmsp5/groups/public/---ed_norm/---nor-mes/documents/normativeinstrument/wcms_c138_de.htm). Das Mindestalter darfweder unter dem Alter, in dem die Schulpflicht endet, noch unter 15 Jahren liegen.Zwangsarbeit einschließlich Schuldknechtschaft oder unfreiwillige Häftlingsarbeitpraktiziert, toleriert oder unterstützt der Auftragnehmer nicht.
- beachtet strengere lokale rechtliche Maßstäbe vorrangig.
- toleriert keine Form der Diskriminierung (bspw. aufgrund Rasse, Hautfarbe, Ge-schlecht, Alter, Nationalität, Religionszugehörigkeit, Behinderung, sexueller Orien-tierung, politischer Meinung oder sozialer Herkunft) - mindestens entsprechend denBenachteiligungsverboten des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes.
2.Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz
Der Auftragnehmer
- gewährleistet die entsprechende Arbeitssicherheit für seine Mitarbeitenden, umUnfällen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen vorzubeugen. Er hält dabeimindestens die rechtlichen lokalen Anforderungen zur Arbeitssicherheit und zumGesundheitsschutz ein.
- sorgt für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz mindestens gemäß der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), sofern gesetzliche Normen geringere Anforderungen formulieren oder diese fehlen
3.Faire Arbeitsbedingungen und faire Entlohnung
Der Auftragnehmer
- stellt sicher, dass alle lokalen und nationalen rechtlichen Anforderungen im Hinblickauf die Arbeitsbedingungen erfüllt werden.
- stellt sicher, dass seine Beschäftigten eine für einen angemessenen Lebensunterhaltausreichende Vergütung erhalten. Gesetzliche Tarif- und Mindestlöhne werden da-bei eingehalten.
- stellt sicher, dass alle Mitarbeiter gesetzlich festgelegte Höchstbegrenzung der Ar-beitszeit nicht überschreiten.
- gesteht seinen Mitarbeitenden Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivver-handlungen zu.
Zusätzliche Kriterien
Der Auftragnehmer
- unterstützt seine Beschäftigten durch freiwillige finanzielle Zusatzleistungen (z. B.Vergütungen über Mindest- bzw. Tariflöhnen, betriebliche Altersvorsorge, Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Prämien)).
- bietet seinen Beschäftigten Modelle zur Verbesserung der Work-Life-Balance (z. B.flexible Arbeitszeiten, Homeoffice, Teilzeitmodelle).
- bietet seinen Beschäftigten den Zugang zu gesundheitsfördernden Maßnahmen undInitiativen.
- bietet seinen Beschäftigten Möglichkeiten zur beruflichen Weiterbildung.
- engagiert sich, um einen positiven Beitrag zur Erreichung der Entwicklungsziele derVereinten Nationen zu leisten (z. B. im Hinblick auf die Bekämpfung von Armut undHunger oder die Förderung von Bildung).
IV.Verantwortungsvolle Unternehmensführung
Basiskriterien
Der Auftragnehmer
- beachtet die gesetzlichen Vorschriften und Verpflichtungen zur Geldwäscheprä-vention und zur Verhinderung der Terrorismusfinanzierung.
- toleriert keine Form von Korruption oder Bestechung.
- lässt keine Form von Schwarzarbeit verrichten. Steuern sowie Sozialversicherungs-beiträge werden gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften entrichtet.