Festgeld

Die sichere und rentable Geldanlage

Sie sind auf der Suche nach einer sicheren und rentablen Geldanlage? Dann ist das Festgeld die ideale Option für Sie. Das Festgeld bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Geld für einen festgelegten Zeitraum anzulegen und dabei von attraktiven Zinsen zu profitieren. Erfahren Sie alles Wichtige über das Festgeld und warum es eine lohnenswerte Investitionsmöglichkeit ist.

Festgeld

Jetzt bis zu 2,75 % Zinsen p.a. sichern!

Sie sind auf der Suche nach einer sicheren und rentablen Geldanlage? Dann ist das Festgeld die ideale Option für Sie.

Feste Zinsen über die gesamte Laufzeit

✓ Kein Risiko durch Kursschwankungen

✓ Flexibilität bei der Laufzeitwahl

Das Festgeld bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Geld für einen festgelegten Zeitraum anzulegen und dabei von attraktiven Zinsen zu profitieren. Erfahren Sie alles Wichtige über das Festgeld und warum es eine lohnenswerte Investitionsmöglichkeit ist.

Unsere Konditionen für Neukunden

Laufzeit Zinssatz

3 Monate

2,00 % p.a.

6 Monate

2,25 % p.a.
1 Jahr 2,75 % p.a.
5 Jahre 2,50 % p.a.*

* Laufzeit 5 Jahre: Mindestanlage: 5.000 Euro, Maximaleinlage: 500.000 Euro

Weitere Angebotsdetails

Verfügbarkeit Am Ende der Laufzeit
Zinsausschüttung Die Zinszahlung ist laufzeitabhängig. Die Zinsen werden nicht kapitalisiert sondern ausgezahlt.
Währung EUR
Mindesteinlage 5.000 EUR
Maximaleinlage 500.000 EUR
Wiederanlage Eine Verlängerung inkl. Auszahlung der Zinsen wird automatisch veranlasst, sofern Sie die automatische Verlängerung nicht bis 5 Tage vor Laufzeitende deaktivieren.

Weitere Angebotsdetails

Verfügbarkeit Am Ende der Laufzeit
Zinsausschüttung Die Zinszahlung ist laufzeitabhängig. Die Zinsen werden nicht kapitalisiert sondern ausgezahlt.
Währung EUR
Mindesteinlage 5.000 EUR
Maximaleinlage 500.000 EUR
Wiederanlage Eine Verlängerung inkl. Auszahlung der Zinsen wird automatisch veranlasst, sofern Sie die automatische Verlängerung nicht bis 5 Tage vor Laufzeitende deaktivieren.

Festgeld im Überblick

Es gibt mehrere Gründe, warum das Festgeld eine gute Wahl für Ihre Geldanlage ist.

Festgeld
  • Festgeld bietet eine hohe Sicherheit. Da Ihr Geld für einen festgelegten Zeitraum angelegt  wird, sind Sie vor Kursschwankungen und Verlusten geschützt.
  • Sie erhalten attraktive Zinsen auf Ihr angelegtes Kapital. Im Vergleich zu anderen Anlageformen sind die Zinssätze beim Festgeld oft höher, was Ihnen eine gute Rendite garantiert.
  • Festgeld ist einfach und unkompliziert. Sie müssen lediglich einen Betrag festlegen und die Laufzeit wählen – den Rest erledigen wir für Sie.

Festgeld im Überblick

Es gibt mehrere Gründe, warum das Festgeld eine gute Wahl für Ihre Geldanlage ist.

Festgeld
  • Festgeld bietet eine hohe Sicherheit. Da Ihr Geld für einen festgelegten Zeitraum angelegt  wird, sind Sie vor Kursschwankungen und Verlusten geschützt.
  • Sie erhalten attraktive Zinsen auf Ihr angelegtes Kapital. Im Vergleich zu anderen Anlageformen sind die Zinssätze beim Festgeld oft höher, was Ihnen eine gute Rendite garantiert.
  • Festgeld ist einfach und unkompliziert. Sie müssen lediglich einen Betrag festlegen und die Laufzeit wählen – den Rest erledigen wir für Sie.

Das Festgeld im Detail

Festgeld Erklärung

Was ist Festgeld?

Das Festgeld ist eine Anlageform, bei der Sie einen bestimmten Betrag für einen vorab festgelegten Zeitraum anlegen. Während dieser Zeit erhalten Sie einen festen Zinssatz auf Ihr angelegtes Kapital. Anders als bei anderen Anlageformen wie beispielsweise Aktien oder Fonds, ist Ihr Geld beim Festgeld sicher und vor Verlusten geschützt. Das macht das Festgeld zu einer besonders attraktiven Option für risikoscheue Anleger.

Festgeld Funktion

Wie funktioniert Festgeld?

Die Funktionsweise von Festgeld ist einfach. Sie wählen einen Betrag, den Sie anlegen möchten, und entscheiden sich für eine Laufzeit. Je nach Belieben können die Laufzeiten von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren variieren. Nach Ablauf der Laufzeit erhalten Sie Ihr angelegtes Kapital zusammen mit den erwirtschafteten Zinsen zurück.

Festgeld im Detail

Festgeld Erklärung

Was ist Festgeld?

Das Festgeld ist eine Anlageform, bei der Sie einen bestimmten Betrag für einen vorab festgelegten Zeitraum anlegen. Während dieser Zeit erhalten Sie einen festen Zinssatz auf Ihr angelegtes Kapital. Anders als bei anderen Anlageformen wie beispielsweise Aktien oder Fonds, ist Ihr Geld beim Festgeld sicher und vor Verlusten geschützt. Das macht das Festgeld zu einer besonders attraktiven Option für risikoscheue Anleger.

Festgeld Funktion

Wie funktioniert Festgeld?

Die Funktionsweise von Festgeld ist einfach. Sie wählen einen Betrag, den Sie anlegen möchten, und entscheiden sich für eine Laufzeit. Je nach Belieben können die Laufzeiten von wenigen Monaten bis zu mehreren Jahren variieren. Nach Ablauf der Laufzeit erhalten Sie Ihr angelegtes Kapital zusammen mit den erwirtschafteten Zinsen zurück.

Häufige Fragen zum Thema Festgeld

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Volksbank Rhein-Ruhr eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Rhein-Ruhr eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

 

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Rhein-Ruhr eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Häufige Fragen zum Thema Festgeld

Was passiert, wenn ich mein Geld vor Ablauf der Vertragszeit brauche?

Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.

Kann ich einen bestehenden Vertrag während der Laufzeit zu gleichen Konditionen aufstocken?

Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Volksbank Rhein-Ruhr eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.

Wann werden die Zinsen berechnet?

Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Rhein-Ruhr eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

 

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Rhein-Ruhr eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

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