- Feste Zinsen über die gesamte Laufzeit
- Kein Risiko durch Kursschwankungen
- Flexibilität bei der Laufzeitwahl
Festgeld
Jetzt bis zu 2,75 % Zinsen p.a. sichern!
Sie sind auf der Suche nach einer sicheren und rentablen Geldanlage? Dann ist das Festgeld die ideale Option für Sie.
✓ Feste Zinsen über die gesamte Laufzeit
✓ Kein Risiko durch Kursschwankungen
✓ Flexibilität bei der Laufzeitwahl
Das Festgeld bietet Ihnen die Möglichkeit, Ihr Geld für einen festgelegten Zeitraum anzulegen und dabei von attraktiven Zinsen zu profitieren. Erfahren Sie alles Wichtige über das Festgeld und warum es eine lohnenswerte Investitionsmöglichkeit ist.
Unsere Konditionen für Neukunden
Laufzeit | Zinssatz |
---|---|
3 Monate |
2,00 % p.a. |
6 Monate |
2,25 % p.a. |
1 Jahr | 2,75 % p.a. |
5 Jahre | 2,50 % p.a.* |
* Laufzeit 5 Jahre: Mindestanlage: 5.000 Euro, Maximaleinlage: 500.000 Euro
Weitere Angebotsdetails
Verfügbarkeit | Am Ende der Laufzeit |
Zinsausschüttung | Die Zinszahlung ist laufzeitabhängig. Die Zinsen werden nicht kapitalisiert sondern ausgezahlt. |
Währung | EUR |
Mindesteinlage | 5.000 EUR |
Maximaleinlage | 500.000 EUR |
Wiederanlage | Eine Verlängerung inkl. Auszahlung der Zinsen wird automatisch veranlasst, sofern Sie die automatische Verlängerung nicht bis 5 Tage vor Laufzeitende deaktivieren. |
Festgeld im Überblick
Es gibt mehrere Gründe, warum das Festgeld eine gute Wahl für Ihre Geldanlage ist.
- Festgeld bietet eine hohe Sicherheit. Da Ihr Geld für einen festgelegten Zeitraum angelegt wird, sind Sie vor Kursschwankungen und Verlusten geschützt.
- Sie erhalten attraktive Zinsen auf Ihr angelegtes Kapital. Im Vergleich zu anderen Anlageformen sind die Zinssätze beim Festgeld oft höher, was Ihnen eine gute Rendite garantiert.
- Festgeld ist einfach und unkompliziert. Sie müssen lediglich einen Betrag festlegen und die Laufzeit wählen – den Rest erledigen wir für Sie.
Häufige Fragen zum Thema Festgeld
Wenn Sie sich für die Anlage als Festgeld entscheiden, können Sie den Anlagebetrag während der Laufzeit nicht verändern. Eine vorzeitige Kündigung ist ausgeschlossen. Sie entscheiden sich dafür für einen attraktiven Zinssatz und für eine sehr sichere Anlage.
Sie entscheiden zu Beginn, welchen Betrag Sie fest anlegen möchten, und für welche Zeitspanne. Während der Laufzeit können Sie die angelegte Summe weder nach oben noch nach unten korrigieren. Auch die Laufzeit steht mit Vertragsabschluss fest. Nur so kann Ihnen Ihre Volksbank Rhein-Ruhr eG die attraktiven Zinsen anbieten. Bei einem Anschlussvertrag können Sie den Anlagebetrag zu den dann gültigen Konditionen aufstocken.
Die Zinsen werden am Ende des Anlagezeitraumes berechnet. Legen Sie Ihr Geld länger als ein Jahr als Festgeld an, erfolgt die Abrechnung immer nach Ablauf eines Anlagejahres.
Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal
bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000
Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder
eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden
damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.
Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank
Rhein-Ruhr eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein
Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle
Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich
Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt
abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und
Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen
jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag
erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den
maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.
Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen
Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei
Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen
verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer
nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte
Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt –
vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem
Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf
den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.
Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Rhein-Ruhr eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.