Bei Genossenschaften mit mehr als 1.500 Mitgliedern kann die Satzung bestimmen, dass die Mitglieder ihre Rechte in einer Vertreterversammlung wahrnehmen. Hierzu wählen die Mitglieder aus ihrer Mitte eine bestimmte Zahl von Personen, die ihre Interessen in der Vertreterversammlung vertreten. Bei der Vertreterwahl haben alle Mitglieder eine Stimme – unabhängig von der Anzahl der Geschäftsanteile. Die Vertreter werden grundsätzlich für vier Jahre gewählt.
Vertreterversammlung 2023
Gleiches Stimmrecht für alle Mitglieder
Aufgaben der Vertreterversammlung
Vorstand und Aufsichtsrat legen vor der Vertreterversammlung Rechenschaft über ihre Tätigkeit ab. Die Vertreterversammlung stellt den Jahresabschluss fest und beschließt, wie der Jahresüberschuss verwendet werden soll. Außerdem entscheidet sie über die Entlastung des Aufsichtsrates und des Vorstandes. Der Aufsichtsrat wird aus ihrer Mitte gewählt.
Ordentliche Vertreterversammlung 2023
Die ordentliche Vertreterversammlung 2023 fand am
Donnerstag, den 20. April 2023
in der Stadthalle Mülheim an der Ruhr statt.

Sie haben Fragen zur Veranstaltung?

- Claudia Behrens
- Leiterin Marketing und Pressesprecherin
- 0203 4567-2137
- Ich freue mich auf Ihre Nachricht.