Mit einem Freistellungsauftrag können Sie Ihre Kapitalerträge bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei halten. Dieser beträgt 1.000 Euro für Ledige und 2.000 Euro für gemeinsam veranlagte Eheleute oder eingetragene Lebenspartner. Durch die Erteilung eines Freistellungsauftrags an die Volksbank Rhein-Ruhr eG können Sparer mit niedrigeren Sparguthaben vor einer übermäßigen Besteuerung geschützt werden. Ohne einen Freistellungsauftrag ist die Bank gesetzlich verpflichtet, 25 Prozent Abgeltungssteuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer auf alle Kapitalerträge an das Finanzamt abzuführen.
Der Sparerpauschbetrag kann auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten aufgeteilt werden, wobei jeder Institution ein separater Freistellungsauftrag erteilt werden muss. Die Summe aller Freistellungsaufträge darf den maximalen Sparerpauschbetrag nicht überschreiten. Personen mit einem Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze, wie beispielsweise Minderjährige ohne eigenes Einkommen, sind von der Versteuerung von Kapitalerträgen befreit.
Um sicherzustellen, dass die Bank keine Steuern automatisch abführt, müssen Sie eine Nichtveranlagungsbescheinigung (NV-Bescheinigung) vorlegen, die Sie beim Finanzamt beantragen können. Mit einer NV-Bescheinigung gibt es keine Begrenzung auf den Sparerpauschbetrag für die Steuerbefreiung.