Wachstumssparen

Steigende Zinsen mit Wachstumssparen

Lassen Sie Ihr Geld mit unserem Wachstumssparen wachsen

Mit dem Wachstumssparen Ihrer Volksbank Rhein-Ruhr legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. Das Wachstumssparen bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen.

Wachstumssparen

Jetzt bis zu 2,75 % Zinsen p.a. sichern!

Lassen Sie Ihr Geld mit unserem Wachstumssparen wachsen

Mit dem Wachstumssparen Ihrer Volksbank Rhein-Ruhr legen Sie Ihr Geld sicher an und bleiben dabei auf Wunsch flexibel. Das Wachstumssparen bietet Ihnen Zinsen, die mit der Laufzeit steigen.

Unsere Konditionen

Individuellen Zugriff vereinbaren

Mit Ihrem Wachstumssparen legen Sie Ihr Geld für 5 Jahre an. Wenn Sie über Ihr Geld vorzeitig verfügen möchten, ist dies nach einer 12 monatigen Sperrfrist und einer 3 monatigen Kündigungsfrist möglich.2

Laufzeit Zinssatz

1. Jahr

1,75 % p.a.

2. Jahr

2,00 % p.a.
3. Jahr 2,25 % p.a.
4. Jahr 2,50 % p.a.
5. Jahr
2,75 % p.a.
Durchschnittlicher Zinssatz
2,25 % p.a.
Mindestanlagesumme 5.000 EUR

2 Möchten Sie über Ihr angelegtes Geld verfügen, kann das zu einer Beendigung der Zinsvereinbarung führen.

Wachstumssparen im Überblick

So funktioniert das Wachstumssparen

Wachstumssparen
  • Sie können Ihr Geld einfach und unkompliziert als Wachstumssparen online anlegen.
  • Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt.
  • Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

Wachstumssparen im Überblick

So funktioniert das Wachstumssparen

Wachstumssparen
  • Sie können Ihr Geld einfach und unkompliziert als Wachstumssparen online anlegen.
  • Bei Vertragsabschluss vereinbaren Sie mit uns die Laufzeit und einen Staffelzins, der mit der Dauer der Geldanlage steigt.
  • Diese Bedingungen bleiben über die gesamte Vertragslaufzeit bestehen.

Häufige Fragen zum Thema Wachstumssparen

Kann ich die Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Das funktioniert leider nicht. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist die maximale Laufzeit

Sie legen Ihr Geld für 5 Jahre an. Wenn Sie Ihr Geld vorzeitig verfügen möchten, ist dies nach einer 12 monatigen Sperrfrist und einer 3 monatigen Kündigungsfrist möglich.1

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. Die gutgeschriebenen Zinsen können innerhalb der ersten 2 Monate des Folgejahres verfügt werden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Rhein-Ruhr eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

 

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Rhein-Ruhr eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

Häufige Fragen zum Thema Wachstumssparen

Anlagesumme zwischendurch erhöhen?

Das funktioniert leider nicht. Sie entscheiden sich zu Vertragsbeginn für eine Summe, die Sie anlegen möchten. Zuzahlungen während der Laufzeit sind nicht möglich.

Was ist die maximale Laufzeit

Sie legen Ihr Geld für 5 Jahre an. Wenn Sie Ihr Geld vorzeitig verfügen möchten, ist dies nach einer 12 monatigen Sperrfrist und einer 3 monatigen Kündigungsfrist möglich.

Wann bekomme ich die Zinsen?

Die Zinsgutschrift erfolgt jeweils zum Ende eines Kalenderjahres. Die gutgeschriebenen Zinsen können innerhalb der ersten 2 Monate des Folgejahres verfügt werden.

Was ist ein Freistellungsauftrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Rhein-Ruhr eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.

 

Wie wird die Kirchensteuer abgeführt?

Die nachfolgenden Ausführungen sind für Sie nur interessant, wenn Sie kirchensteuerpflichtig sind, also Mitglied einer Kirchensteuer erhebenden Religionsgemeinschaft. In diesem Fall greift das automatisierte Kirchensteuerverfahren. Ihre Volksbank Rhein-Ruhr eG führt die anfallende Kirchensteuer auf die Kapitalerträge zusammen mit der Kapitalertragssteuer automatisch an das Finanzamt ab. Dazu rufen die Banken einmal jährlich das sogenannte Kirchensteuerabzugsmerkmal (KiSTAM) beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) ab. Wenn Sie allerdings beim BZSt einen Sperrvermerk beantragt haben, erhält die Bank auf ihre Abfrage nur einen neutralen Nullwert vom BZSt. In diesem Fall müssen Sie die auf die abgeführte Kapitalertragssteuer noch anfallenden Kirchensteuerbeträge gegenüber Ihrem Wohnsitzfinanzamt deklarieren. Wichtig: Wenn keine Kapitalertragssteuer anfällt – zum Beispiel bei ausreichendem Freistellungsauftrag oder Vorliegen einer NV-Bescheinigung – fällt auch keine Kirchensteuer an.

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