Finanzielle Engpässe überbrücken: mit Fördermitteln, Liquiditätshilfe und weiteren Unterstützungsleistungen.
Corona-Kredithilfe
Finanzielle Engpässe überbrücken
Wir stehen Ihnen zur Seite – auch in Zeiten der Corona-Pandemie. Die aktuelle Situation bringt besondere Belastungen für Unternehmer und Gewerbetreibende mit sich. Diesen Herausforderungen müssen Sie sich jedoch nicht alleine stellen. Die Volksbank Rhein-Ruhr eG möchte Sie dabei bestmöglich unterstützen. Gemeinsam finden wir Lösungen, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die aktuelle Krise zu meistern.
Achtung: Verlängerung der Präventionsmaßnahmen bis einschließlich 12.02.2021.
Zu Ihrem und unserem Schutz sind die Servicebereiche unserer Geschäftsstellen geschlossen.
So erreichen Sie uns weiterhin:
- Telefonisch über unser KundenServiceCenter unter 0203 4567-0 von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
- Telefonisch direkt in Ihrer Geschäftsstelle unter volksbank-rhein-ruhr.de/filialen von Montag bis Freitag in der Zeit von 08:00 bis 18:00 Uhr
- Per E-Mail an service@volksbank-rhein-ruhr.de
- Per Videoberatung unter volksbank-rhein-ruhr.de/videoberatung
Hilfsmaßnahmen Corona
Als Partner der Region stehen wir unseren Kunden auch in schwierigen Zeiten zur Seite
Um Ihnen möglichst schnell erforderliche Unterstützungen bieten zu können, unterstützen wir Sie gerne. Dieses folgende Merkblatt hilft Ihnen, die erforderlichen Angaben und Unterlagen zusammenzustellen, so dass wir prüfen können, auf welchem Weg wir Sie am schnellsten und besten unterstützen können. Bitte füllen Sie dieses Merkblatt aus und senden uns dieses - zusammen mit den genannten Unterlagen - per Mail, Postkorb oder Post zu.
Übersicht Kreditprogramme von Bund und Länder
Folgende Förderprogramme von Bund und Ländern stehen Ihnen zur Verfügung:
Bundesweite Maßnahmen der KfW
Die staatliche KfW-Bankengruppe stellt ein Sonderprogramm bereit, um die Versorgung von Unternehmen, Selbstständigen und Freiberuflern mit Liquidität zu erleichtern.
Maßnahmen der Landesförderinstitute
Zusätzlich zum Sonderprogramm der KfW-Bankengruppe gibt es regionale Fördermaßnahmen. Die Landesförderinstitute erweitern aktuell ihre Programme.
Maßnahmen der Bürgschaftsbanken
Kredite zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen können durch Ausfallbürgschaften besichert werden. Die Bürgschaftsbanken erhöhen die Bürgschaftsquoten und -obergrenzen.
Weitere Informationen
Eine aktuelle Übersicht aller Fördermaßnahmen von Bund und Ländern finden Sie im Portal FörderWelt unseres Partners DZ BANK. Über eine integrierte Ansprechpartnersuche können Sie über das Portal direkt Kontakt zu uns aufnehmen. Alternativ sind unsere Firmenkundenberater wie gewohnt persönlich über alle digitalen und telefonischen Kontaktwege erreichbar und besprechen mit Ihnen gerne alle weiteren Schritte.
Zudem können Sie über den FördermittelFinder in der FörderWelt herausfinden, welches Programm sich für Sie am besten eignet. Sie haben dann die Möglichkeit, Ihren Kreditantrag vorzubereiten und erste Angaben zu Ihrem Finanzierungsbedarf zu machen. Anschließend erhalten Sie eine Zusammenfassung an Ihre E-Mail-Adresse, die Sie als Grundlage für das Gespräch mit unseren Firmenkundenberatern nutzen können.
So können Sie die Förderung beantragen
Anträge können ab sofort gestellt werden
Die Anträge für die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und die Fördermaßnahmen der Landesförderinstitute können ab sofort bei Ihrer Volksbank Rhein-Ruhr eG gestellt werden. Voraussetzung ist, dass Ihr Unternehmen bis zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten war. Informationen zum Antrag bei den Bürgschaftsbanken erhalten Sie ebenfalls von Ihrer Volksbank Rhein-Ruhr eG.
Diese Unterlagen benötigen Sie
Bitte nehmen Sie folgende Unterlagen mit ins Gespräch:
- eine Kurzbeschreibung der Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Ihr Unternehmen,
- die letzten beiden vorliegenden Jahresabschlüsse (2017 und 2018 oder 2018 und 2019),
- eine Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) inklusive Summen- und Saldenliste von Dezember 2019 oder aktueller,
- einen Verbindlichkeitenspiegel (Darlehensstand, Zinssatz, Rückzahlungsmodalitäten),
- eine Liquiditätsplanung für die kommenden 12 bis 18 Monate.
Gegebenenfalls werden weitere Informationen für die Kreditentscheidung benötigt.
NRW-Soforthilfe 2020
Alle Informationen zur NRW-Soforthilfe finden Sie hier
Um den Schaden für Solo-Selbstständige und Kleinstunternehmen in Folge der Corona-Krise abzufedern, hat der Bund ein Soforthilfeprogramm Corona aufgelegt. Die Landesregierung hat beschlossen, das Angebot des Bundes 1:1 an die Zielgruppen weiterzureichen und dabei zusätzlich den Kreis der angesprochenen Unternehmen noch um die Gruppe der Unternehmen mit bis zu 50 Beschäftigten zu erweitern.
Unternehmerkredit mit Förderung
Bis zu 100.000 Euro Corona-Soforthilfe für Ihr Unternehmen
Mit dem VR Smart flexibel Förderkredit bieten wir Unternehmern, Selbstständigen und Gewerbetreibenden im Rahmen des "KfW-Sonderprogramm 2020 – etablierte und junge Unternehmen" ab sofort eine schnelle und einfache Kreditlösung bis 100.000 Euro, die direkt online beantragt und abgeschlossen werden kann.
Ihr Unternehmen hat einen Finanzbedarf von über 100.000 Euro
Liegt Ihr Finanzbedarf über 100.000 Euro, helfen wir Ihnen gerne bei der Beantragung der entsprechenden staatlichen Förderkredite. Die erforderlichen Angaben und Unterlagen können Sie hier zusammenstellen.
Weitere Maßnahmen des Bundes und des Landes NRW
Folgende Maßnahmen hat die Bundesregierung zusätzlich getroffen.
Steuerstundung
Sprechen Sie mit Ihrem Finanzamt oder Steuerberater, um sich über die Möglichkeiten einer Steuerstundung zu informieren.
Kurzarbeitergeld
Wenn Ihr Unternehmen aufgrund von Krankheitsfällen durch das Coronavirus Kurzarbeit anordnet, können betroffene Beschäftigte Kurzarbeitergeld erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit.
Häufige Fragen
Unternehmen, Konzerne, Selbstständige und Freiberufler können die Unterstützungsleistungen und Förderprogramme in Anspruch nehmen. Dabei unterscheiden sich die Programme jeweils für junge und etablierte Unternehmen.
Wichtig ist, dass Ihr Unternehmen vor dem 1. Januar 2020 keine Liquiditätsschwierigkeiten hatte und geordnete wirtschaftliche Verhältnisse aufwies. Wichtig ist auch Ihre Kapitaldienstfähigkeit. Das heißt: Sie müssen weiterhin in der Lage sein, Ihre Kredite zurückzuzahlen.
Ihre persönlichen Firmenkundenberater sowie unsere Kollegen aus dem Kunden-Service-Center stehen Ihnen für alle Fragen zur Verfügung. Sie besprechen mit Ihnen die weitere Vorgehensweise bei Beantragung der Fördermaßnahmen.