Zahlungsverkehr ohne Grenzen

Ab 2008 neue, einheitliche Regeln für Europa

Ab Anfang 2008 werden nach und nach europaweit einheitliche Standards für Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen umgesetzt. Der Zahlungsverkehr in Europa wird damit einfacher und schneller.

Europa wird zum Binnenmarkt

Mit dem Aufbau eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs-Raumes vollzieht die Europäische Union einen wichtigen Schritt auf ihrem Weg, einen gemeinsamen EU-Binnenmarkt zu errichten. Das Projekt trägt den Titel "Single Euro Payment Area" (SEPA). Ein anderer, entscheidender Schritt war die Einführung des Euro-Bargeldes im Jahr 2002. In Deutschland gibt es außerdem seit 2003 die EU-Standard-Überweisung. Auch die VR-BankCard (mit dem Maestro-Logo) wird bereits in vielen anderen EU-Ländern akzeptiert. Als Kunden der Volksbank Rhein-Ruhr eG profitieren Sie also schon jetzt von SEPA.

Einheitliche Verfahren für Europa

Aber noch fehlen einheitliche europäische Verfahren für den Zahlungsverkehr. Der von der europäischen Kreditwirtschaft 2002 gegründete European Payments Council (EPC) hat deshalb einheitliche Standards und Regelungen für europäische Überweisungen, Lastschriften sowie Kartenzahlungen entwickelt und verabschiedet.

Technische Infrastruktur soll 2008 stehen

Die Volksbanken Raiffeisenbanken arbeiten mit Hochdruck daran, die technische Infrastruktur für die SEPA-Verfahren umzusetzen. Wir werden Ihnen die neuen europäischen Instrumente für den Zahlungsverkehr pünktlich ab Anfang 2008 zur Verfügung stellen. Dies erfolgt jeweils abhängig von den rechtlichen Voraussetzungen. Mit uns sind Sie bereit für SEPA.

Euro-Überweisung

Die Euro-Überweisung als neuer SEPA-Standard baut auf der 2003 eingeführten EU-Standard-Überweisung auf. Bankverbindungen sowohl des Überweisenden als auch des Begünstigten werden anhand von IBAN und BIC identifiziert. Die Gutschrift erfolgt spätestens nach drei Bankarbeitstagen, wie heute im Inland. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Überweisungen gelten einheitliche Regeln.

Euro-Lastschrift

Mit der Euro-Lastschrift können künftig Gelder von Konten im Binnenmarkt eingezogen werden. Das Verfahren ähnelt dem der deutschen Einzugsermächtigung. Grundlage ist ein so genanntes Mandat. Der Zahlungspflichtige berechtigt damit den Zahlungsempfänger zum Einzug des Geldes. Die Lastschrift hat einen festen Fälligkeits-Termin. Als Identifizierung der Bankverbindungen gelten IBAN und BIC. Jeder Lastschrifteinreicher hat eine eigene Kennung zur Identifizierung. Für den Umgang mit abgelehnten oder zurückgegebenen Lastschriften sollen einheitliche Regeln gelten. Der Einsatz ist vom rechtlichen Umfeld abhängig.

Kartenzahlung im Binnenmarkt

Bankkarten sind mit SEPA im Binnenmarkt noch breiter einsetzbar. Das so genannte "SEPA Cards Framework" definiert generelle Anforderungen an Karten-Systeme, die das Bezahlen in Europa weiter vereinfachen. Die VR-BankCard und das deutsche „electronic cash“-System erfüllen bereits diese Anforderungen. Für Kartenzahlungen gelten auf Basis der Chip-Technologie somit europaweit einheitliche Standards.

Mobilität im Binnenmarkt

Sie können die neuen SEPA-Standards für inländische und grenzüberschreitende Zahlungen im Binnenmarkt einsetzen. Mit den neuen Regeln des Euro-Zahlungsverkehrs-Raums (SEPA) profitieren Sie von folgenden Vorteilen: 

 

  • Nur noch ein Konto für Zahlungen im Binnenmarkt notwendig
  • Zahlungen werden einfacher und schneller
  • Mehr Akzeptanz-Stellen
  • Einheitliche Konto-Adressierung mit IBAN und BIC

Sprechen Sie mit Ihrem Berater darüber, welche Möglichkeiten Ihnen die neuen Zahlungs-Instrumente bieten. Er informiert Sie gerne und hält Sie über aktuelle Entwicklungen auf dem Laufenden.

Der Binnenmarkt

Die neuen SEPA-Standards sollen innerhalb der Europäischen Union (EU) und den drei Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) gelten. Auch die Schweiz wird in Zusammenhang mit SEPA immer wieder genannt. Für die geplante SEPA-Teilnahme müsste die Schweiz jedoch noch entsprechende europäische Rechtsvorschriften einführen. Bis auf Weiteres gehört die Schweiz deshalb nicht zur SEPA.

Die 30 Länder im Überblick

Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien und Nordirland, Irland, Italien, Island (EWR), Lettland, Liechtenstein (EWR), Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen (EWR), Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Schweden, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Zypern.

Gemeinsamer Binnenmarkt

Die Schaffung eines einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrs-Raumes ist Teil der Umsetzung des EU-Binnenmarktes seit 1992. Während einer Tagung des Europäischen Rates im März 2000 in Lissabon wurde beschlossen, die EU mit der „Lissabon-Agenda“ bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt zu machen“.

Rechtlicher Rahmen für Euro-Lastschriften fehlt noch

Der Verwendung der Euro-Lastschrift stehen zurzeit noch laufende rechtliche Umsetzungs-Maßnahmen der EU entgegen. Das neue Verfahren wird zwar bei den Volksbanken Raiffeisenbanken ab 2008 technisch zur Verfügung stehen. Die notwendigen rechtlichen Rahmenbedingungen werden jedoch derzeit auf europäischer und nationaler Ebene noch geschaffen. Der vollständige Einsatz wird erst Ende 2009 nach der Umsetzung einer neuen EU-Richtlinie in das jeweilige nationale Recht möglich sein.

Nationale Verfahren existieren zunächst weiter

Die neuen Zahlungs-Instrumente für den europäischen Binnenmarkt werden zunächst zusätzlich zu den nationalen Verfahren angeboten. Bei inländischen Zahlungen können Sie deshalb ab 2008 zwischen nationalen und europäischen Verfahren wählen.

BIC

BIC ("Bank Identifier Code") ist die internationale Bankleitzahl.

 

Für Überweisungen ins Ausland erhalten Sie die IBAN (siehe unten) und den BIC vom ausländischen Zahlungsempfänger oder Geschäftspartner. Wenn Sie eine Zahlung aus dem Ausland erwarten, geben Sie Ihre persönliche IBAN und den BIC Ihrer Bank zum Beispiel auf dem Briefbogen oder auf Ihrer Rechnung an. IBAN und BIC finden Sie auf Ihrem Kontoauszug.

EPC

EPC ("European Payments Council"), frei übersetzt: "Europäischer Zahlungsverkehrs-Ausschuss", ist das von der europäischen Kreditwirtschaft gegründete Gremium, dass die einheitlichen Standards für SEPA entwickelt.

IBAN

IBAN ("International Bank Account Number") ist die internationale Bank-Kontonummer. 

 

Bei Überweisungen ins Ausland geben Sie auf dem Überweisungs-Träger oder im Online-Banking Ihre IBAN an statt Ihrer Kontonummer.

 

 

Maestro

Über das internationale Maestro-System können alle VR-BankCards an Geldautomaten und Kassen-Systemen im Ausland eingesetzt werden. Inhaber der VR-BankCard können an weltweit mehr als 890.000 Geldautomaten Bargeld abheben. Zudem wird die Karte von über 8 Millionen Händlern rund um den Globus akzeptiert.

SEPA

SEPA ("Single Euro Payment Area") bezeichnet das Projekt eines europaweit einheitlichen Zahlungsraums, in dem ab 2008 die neuen Standards gelten werden. Voraussichtlich werden 30 Länder an SEPA teilnehmen. Dazu gehören neben den Mitgliedern der Europäischen Union auch die drei Länder des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR).

Volksbank Rhein-Ruhr eG
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